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   VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09   

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VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09 (https://dejure.org/2009,4317)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2009 - 4 K 1648/09 (https://dejure.org/2009,4317)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2009 - 4 K 1648/09 (https://dejure.org/2009,4317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag eines Naturschutzverbandes auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Neubau eines fleisch- und wurstverarbeitenden Betriebs bei Zulassung vorzeitigen Beginns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung des vorzeitigen Beginns zum Neubau eines fleischverarbeitenden und wurstverarbeitenden Betriebes vor Erteilung der immissionsrechtlichen Genehmigung; Rechtsfolgen einer Zulassung vorzeitigen Beginns im Hinblick auf eine rechtliche Bindungswirkung für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung von Baumaßnahmen vor immissionsschutzrechtlicher Genehmigung zum Neubau eines fleisch- und wurstverarbeitenden Betriebes; unzulässiger Eilantrag eines Naturschutzbundes bei fehlender Verletzung eigener Rechte; anderweitige Regelung der Klagebefugnis im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    EDEKA-Fleischwerk Rheinstetten: Eilantrag des BUND gegen Zulassung vorzeitigen Beginns baulicher Maßnahmen abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Die Zulassung vorzeitigen Beginns ersetzt damit nicht etwa die nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung oder möglicherweise erforderliche Änderungsgenehmigungen und nimmt diese - anders als beispielsweise die Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG - auch nicht inhaltlich vorweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - 7 C 35.90 -, DVBl 1991, 877 zu den parallelen Regelungen § 7 a AbfG/§ 9 a WHG; Koch/Scheuing, GK-BImSchG, Stand: Dezember 2007, § 8 a Rn. 23).

    Aus alledem folgt, dass vorzeitige Zulassungen die endgültige Zulassung des Vorhabens nicht vorwegnehmen oder gar ersetzen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O.).

    Der Sinn einer Stufung des Verfahrens mit der Eröffnung verfahrensspezifischen, also ebenfalls gestuften an Stelle konzentrierten Rechtsschutzes kann nur in einer Abschichtung, nicht jedoch darin liegen, ein ständiges Infragestellen des gesamten Problemstoffes auf allen Ebenen zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 81, 128 ).

    Ein derartiges Auseinanderfallen von Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und Rechtsschutzmöglichkeit kann aber nicht hingenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Der EuGH muss klären, in welchem Umfang

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich in seinem Beschluss vom 05.03.2009 - 8 D 58/08.AK - (DVBl 2009, 654), der ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung der Reichweite des Verbandsklagerechts im Umweltrecht nach Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 2003/35/EG betrifft, auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu einer eindeutigen Entscheidung nicht in der Lage.

    Welchen Umfang ein solches Rügerecht haben müsse, könne ebenfalls nicht abschließend beantwortet werden (vgl. OVG Münster, Beschl. vom 05.03.2009, a. a. O., Rn. 79).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Der geltend gemachte Eingriff betrifft natur- und artenschutzrechtliche Regelungen, die nicht dem Interesse des Antragstellers, sondern dem Allgemeinwohl dienen (BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, BVerwGE 128, 258).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Denn das Naturschutz- und das Artenschutzrecht schützen die Natur und bestimmte Arten um ihrer selbst willen und als Teil der Lebensgrundlage des Menschen und nicht im Interesse Einzelner (BVerwG, Urt. v. 27.09.1990 - 4 C 44.87 -, BVerwGE 85, 348).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Auch die Verletzung sonstiger Regelungen, die gerade auch dem Schutz des Antragstellers als betroffenem Dritten zu dienen bestimmt sind, auf die er sich also als "eigenes Recht" berufen könnte (vgl. hierzu Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rn. 78; BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8.94 -, BVerwGE 98, 118), ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Der Sinn einer Stufung des Verfahrens mit der Eröffnung verfahrensspezifischen, also ebenfalls gestuften an Stelle konzentrierten Rechtsschutzes kann nur in einer Abschichtung, nicht jedoch darin liegen, ein ständiges Infragestellen des gesamten Problemstoffes auf allen Ebenen zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 81, 128 ).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    3 Dieser Antrag ist nach § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO zwar statthaft, aber unzulässig, denn es fehlt dem Antragsteller an der Antragsbefugnis, die wegen der Akzessorietät des vorläufigen Rechtschutzes nur derjenige besitzt, der hinsichtlich des angegriffenen Verwaltungsakts im Hauptsacheverfahren gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61; Beschl. v. 07.09.1994 - 5 S 2108/94 -, NuR 1995, 264; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 134 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079

    Verhältnis von artenschutzrechtlicher Ausnahme und naturschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Ein analoge Anwendung auf sonstige, nicht in § 61 BNatSchG genannte Behördenentscheidungen scheidet damit aus (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.03.2008 - 14 BV 05.3079 -, BayVBl 2008, 499).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2008 - 1 ME 131/08

    Vorbeugender Rechtsschutz für einen Naturschutzverein zwecks Einstellung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    Im Gegensatz zu der im Schrifttum wohl überwiegenden Meinung hat jedoch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 07.07.2008 - 1 ME 131/08 - (NVwZ 2008, 1144) die Auffassung vertreten, die Beschränkung des Rechtsschutzes in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG auf Umweltvorschriften, die Rechte Einzelner begründen, stehe mit den europarechtlichen Vorgaben des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Einklang (vgl. hierzu auch Schrödter, Aktuelle Entscheidungen zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, NVwZ 2009, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09
    3 Dieser Antrag ist nach § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO zwar statthaft, aber unzulässig, denn es fehlt dem Antragsteller an der Antragsbefugnis, die wegen der Akzessorietät des vorläufigen Rechtschutzes nur derjenige besitzt, der hinsichtlich des angegriffenen Verwaltungsakts im Hauptsacheverfahren gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61; Beschl. v. 07.09.1994 - 5 S 2108/94 -, NuR 1995, 264; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 134 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88

    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbots

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 11 S 78.21

    Genehmigung einer Fahrzeugfabrik - Zulassung des vorzeitigen Beginns - Eilantrag

    Da auch insoweit nicht auf das zur Genehmigung gestellte Gesamtvorhaben, sondern auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns als Gegenstand des Rechtsbehelfs abzustellen ist, fehlt es an einer einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach der IE- oder der Seveso-III-Richtlinie unterliegenden Genehmigung im Sinne der genannten Regelungen (zu Nr. 2 vgl. VG Karlsruhe, Beschluss v. 12. August 2009 -4 K 1648/09, juris Rn 10 ff., Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 1 UmwRG Rn 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2016 - 8 B 10233/16

    Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen vorerst gestoppt

    Insbesondere verlangt Art. 11 der UVP-Richtlinie keine endgültige Zulassungsentscheidung (vgl. z.B. Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 1 UmwRG, Stand: 65. Erg.-Lieferung April 2012, Rn. 11, m.w.N.; ebenso Appold, in: Hoppe/Bergmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 2, Rn. 80 und wohl auch Jarass, BImSchG-Kommentar, 11. Aufl. 2015, § 8a, Rn. 26 i.V.m. § 6, Rn. 72; offengelassen in VGH BW, Beschluss vom 17. November 2009 - 10 S 1851/09 -, DÖV 2010, 238 und juris, Rn. 8ff.; a. A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2009 - 4 K 1648/09 -, juris, Rn. 11ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 10 S 1851/09

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung im vorläufigen

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. August 2009 - 4 K 1648/09 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.
  • VG Hamburg, 13.01.2010 - 15 E 3302/09

    BUND kann die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Damit fehlt es dem Antragsteller auch an der Antragsbefugnis im vorliegenden Eilverfahren, denn wegen der Akzessorietät des vorläufigen Rechtschutzes ist nur derjenige im Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO antragsbefugt, der im Hauptsacheverfahren gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rdnr. 134; VG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.2009 - 4 K 1648/09 -, juris Rdnr. 3; jeweils m.w.N.).
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